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Jede(r) Wahlberechtigte hat - wie bei der Bundestagswahl - zwei Stimmen.

Mit der Erststimme wird der/die Abgeordnete des jeweiligen Wahlkreises gewählt. Gewählt ist, wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Das Land Nordrhein-Westfalen ist in 128 Wahlkreise eingeteilt. Aus jedem Wahlkreis wird somit durch direkte Wahl ein(e) Abgeordnete(r) in den Landtag entsandt.

Der Landtag hat mindestens 181 Abgeordnete. Mit der Zweitstimme wird im Wege der Verhältniswahl darüber entschieden, wie sich diese 181 Sitze auf die einzelnen Parteien verteilen. Die Zweitstimme ist also die entscheidende Stimme bei dieser Wahl, weil sie letztlich darüber entscheidet, welche Partei die Landesregierung bildet.

Wurden mit der Erststimme mehr Abgeordnete einer Partei in den Landtag gewählt, als ihr nach der Zweitstimme zustehen, so erhöht sich die Anzahl der Sitze im Landtag durch zusätzliche Sitze für die anderen Parteien, um das über die Zweitstimme erzielte Sitzverhältnis wieder herzustellen.


Dokumente:
Landtag 2005

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