Die Aufgaben der Bezirksvertretung sind in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beschrieben (§ 37 GO NRW). Danach ist die Bezirksvertretung für alle Angelegenheiten zuständig, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Sie entscheidet z. B. über die Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen, Sportplätze, Altenheime oder Büchereien. Sie legt ferner die Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen von bezirklicher Bedeutung fest. Darüber hinaus betreut und unterstützt sie die örtlichen Vereine oder Verbände. Der Rat der Stadt hat die Einzelheiten zur Zuständigkeit der Bezirksvertretung durch Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung ergänzend geregelt.